Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS 2

Was ist der Nachhaltigkeitsbericht?

Hier gibt es zwei Antworten. Auf EU-Ebene und aus Sicht der Politik ist es ein Hilfsmittel, welches für mehr Einblick und Motivation bei Unternehmen sorgen soll, mit einer einheitlichen Brille die gesamte Bandbreite der Nachhaltigkeitsthemen zu betrachten und zu bewerten. Das schafft auch mehr Vergleichbarkeit.

Für uns ist der Nachhaltigkeitsbericht mehr als das. Er ist vor allem eine Möglichkeit, uns themenübergreifend, detailliert und weitreichend mit allen Nachhaltigkeitsthemen zu beschäftigen. Somit können wir uns jährlich weiter systematisch hinterfragen und entwickeln.

Ziele der Politik

Um das Investitionsverhalten von Unternehmen zu steuern, hat Europa mit seiner Strategie zur nachhaltigen Finanzierung (Sustainable Finance) unter anderem Finanzdienstleister verpflichtet, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten offenzulegen (vergleiche Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)).

Zudem hat sie mit der europäischen Taxonomie-Verordnung Kriterien aufgestellt, wann eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig einzustufen ist. Ein weiteres Instrument der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

CSRD - Die gesetzliche Grundlage

Die „Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD“ (Richtlinie (EU) 2022/2464), also die europäische Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, bildet die rechtliche Grundlage.

Wir haben uns dazu entschieden, einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht mit integrierter Umwelterklärung der Energiesparte zu erstellen und zu veröffentlichen.

Die Daten, die wir im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung an den Konzern für den Konzern-Lagebericht melden, werden ab 2026 durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert und freigegeben. Unsere EMAS-relevanten Daten werden auch weiterhin durch unseren externen Umweltgutachter abgenommen.

ESRS - Der Berichtsstandard

Die konkrete Datenerhebung der zu erstellenden Berichte erfolgt nach den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und enthält eine Vielzahl von umwelt-, sozial- und unternehmensbezogenen Themen.

Ein Kernelement dieser Standards ist die doppelte Wesentlichkeitsbetrachtung. Unternehmen definieren ihre relevanten Themen auf Grundlage zweier grundlegender Kriterien: Themen, die in finanzieller Hinsicht auf den Unternehmenswert einwirken, und Themen, bei denen das Unternehmen durch seine Tätigkeit Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft und andere Geschäftsbereiche hat. Es reicht dabei aus, dass ein Thema eines der beiden Kriterien erfüllt, damit es in der CSRD-konformen Berichterstattung offengelegt werden muss.

 

  • ESRS E1: Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie
  • ESRS E2: Umweltverschmutzung, insbesondere Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden sowie besorgniserregenden Stoffen
  • ESRS E3: Wasserverbräuche und die Nutzung mariner Ressourcen
  • ESRS E4: ⁠Biodiversität⁠ und Ökosysteme, unter anderem zu ⁠Landnutzung⁠ und ⁠Landnutzungsänderung⁠, inklusive Entwaldung, invasive Arten und weiteren Treibern für Biodiversitätsverlust sowie zum Zustand von Arten und Ökosystemen
  • ESRS E5: Ressourcennutzung und Circular Economy, insbesondere zu Materialien und deren zirkuläre Verwendung, Produkte des Unternehmens und zirkuläre Verwendungsmöglichkeiten sowie Abfälle