Betrieblicher Umweltschutz mit System

ESRS 1

Was sind EMAS und ISO 14001?

Ökologie und Ökonomie gehören fest zusammen. Dies ist auch der grundlegende Ansatz des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Seit 25 Jahren hat sich unser Umweltmanagementsystem in der EVH, welches nach der EMAS-Verordnung, der DIN EN ISO 14001 und der DIN EN ISO 50001 aufgebaut ist, bewährt.

Die Forderungen nach fortlaufender Verbesserung der Umweltleistungen und der Energieeffizienz treiben uns stets an. Dabei ermitteln und bewerten wir die Auswirkungen unserer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen auf die Umwelt in Übereinstimmung mit der Umweltpolitik, um die festgeschriebenen Umweltziele zu erreichen.

Internationaler Standard im Umweltschutz - DIN EN ISO 14001

EMAS ist das umfassendste Umweltmanagement- und Umweltauditsystem zur Verbesserung der Umweltleistung von Unternehmen und Organisationen. Es deckt alle Anforderungen der DIN EN ISO 14001 ab und ist somit auch weltweit anwendbar.

Während sich die ISO 14001 auf die Verbesserung des Managementsystems konzentriert, verpflichten sich EMAS-Organisationen zu einer kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistung über gesetzliche Anforderungen hinaus. Dazu gehören möglichst messbare Ziele sowie eine regelmäßige Selbst- und Fremdprüfung, ob die geplanten Verbesserungen des betrieblichen Umweltschutzes eingetreten sind.

Anders als bei der ISO 14001 ist für die EMAS-Teilnahme der Nachweis der Einhaltung der Rechtsvorschriften eine unabdingbare Voraussetzung. Deshalb trägt EMAS wesentlich zu Rechts- und Haftungssicherheit der Verantwortlichen im Unternehmen bei.

Die Einhaltung der Rechtsvorschriften wird im EMAS-System mehrfach gesichert:

  • durch interne Umweltbetriebsprüfungen im Unternehmen (Audits)
  • durch die Prüfung externer Umweltgutachter/innen (Verifizierung)
  • durch die Beteiligung der zuständigen Umweltbehörde vor der Registrierung (Regelanfrage)

Umweltgutachterinnen und -gutachter dürfen ihre Erklärung zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten nicht unterzeichnen, wenn sie feststellen, dass geltende Umweltvorschriften nicht eingehalten werden.

Überwachung unserer Umweltschutzbemühungen

Das Umweltmanagementsystem wird jährlich durch ein externes und zugelassenes Umweltgutachten abgenommen. Sowohl dieses Gutachten, als auch die im Unternehmen bestellte Umweltmanagementbeauftragte und Umweltbeauftragte, prüfen im Rahmen von Audits und Begehungen, ob ein rechtskonformes Verhalten vorliegt und die Umweltvorschriften eingehalten werden.

Selbstverständlich wird ein umfangreiches Rechtskataster geführt und abgeprüft. Weiterhin kümmert sich ein Katastrophenschutzbeauftragter um die Gefahrenabwehr. In regelmäßigen oder auch anlassbezogenen Begehungen überzeugt sich die Stadt Halle (Saale) von unseren Bemühungen im Umweltschutz.

Zudem überprüfen Schornsteinfeger regelmäßig unsere Erzeugungsanlagen im dezentralen Bereich. Und auch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt überzeugt sich regelmäßig. So wurde in 2023 unser Energiepark auf Immissionen überprüft. Die Ergebnisse finden Sie hier.

Unsere Umwelterklärung

Wer ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS hat, weißt verpflichtend jährlich eine Umwelterklärung aus. Somit können wir über unsere umweltrelevanten Tätigkeiten und Daten zur Umwelt informieren. Dazu gehören Daten zu Emissionen, Abfällen, biologischer Vielfalt sowie Ressourcen-, Wasser- und Energieverbräuchen.

Da wir uns entschieden haben, einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, in welchem Klima- und Umweltschutz eines der zentralen Themen ist, haben wir die Umwelterklärung dort integriert und die entsprechenden Inhalte mit einem EMAS-Label gekennzeichnet.

Name unseres zugelassenen Umweltgutachters:
Herr Dipl.-Ing. Martin Myska
Laurentiusstraße 38 a
53639 Königswinter
Zulassungsnummer: D-V-0233

Ansprechperson zur Umwelterklärung und zum Umweltmanagement:
Frau Stefanie Rittners
Tel.: (0345) 581 12 33
stefanie.rittners@evh.de

Wie bewerten wir unsere Umweltleistung?
Für ein aktives und erfolgreiches Umweltmanagementsystems sind Kontrollmechanismen wichtig. Neben den bereits genannten organisatorischen Kontrollen durch Umwelt- und Umweltmanagementbeauftragte, sowie einem externen Gutachten, gibt es auch sehr hilfreiche formale Kontrollgrößen. So zum Beispiel unsere Umweltaspekte und Kernindikatoren. Diese werden erfasst, bewertet und angepasst, sobald dies erforderlich wird. So lässt sich der kontinuierliche Verbesserungsprozess einerseits gut darstellen und andererseits gut vorantreiben.

 

Umweltaspekte

Die Definition von Umweltaspekten in der EMAS-Verordnung lautet: „Ein Umweltaspekt ist derjenige Bestandteil der Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen einer Organisation, der Auswirkungen auf die Umwelt hat oder haben kann.“ Sie können positive oder negative Auswirkungen auf die Umwelt hervorrufen.

Jährlich werden diese Umweltaspekte auf den Prüfstand gestellt, neu ausgewertet und gegebenenfalls angepasst.

Kernindikatoren

Jährlich werden die Umweltaspekte und -auswirkungen für die jeweiligen Kernindikatoren:

  • Energie
  • Emissionen
  • Wasser
  • Abfall
  • Biodiversität
  • Ressourcen

ermittelt und bewertet. Die als wesentlich identifizierten und bewerteten Umweltaspekte sowie ihre Auswirkungen bilden damit die Grundlage für die Festlegung der Umweltziele. Dies ermöglicht uns, die Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.

In regelmäßigen Abständen werden auch unsere Umweltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren eingeladen, um mit ihrem wichtigen Praxiswissen an der Überarbeitung der Umweltaspekte mitzuwirken.

Wir unterscheiden zwischen direkten Umweltaspekten, welche unmittelbar beeinflusst werden können, und indirekten Umweltaspekten, welche nur mittelbar beeinflussbar sind.

Das KWT nimmt bei dem Kernindikator Energie und Emissionen eine zentrale Rolle ein, da ihr Kerngeschäft die Energieerzeugung und die sichere Versorgung der Stadt Halle (Saale) ist.

PDF-Dokumente

Direkte und indirekte Umweltaspekte von EVH und KWT.

EVH Umwelterklärung für das Berichtsjahr 2023.