Bodenschutz
Gesunde Böden für Halle
Der Schutz des Bodens ist hohes Gut. Aus diesem Grund sind die Maßnahmen zum Bodenschutz in einer internen Weisung zur Organisation der Sicherheit und des Umwelt- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen explizit geregelt.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die damit verbundene Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Treten z. B. bei Bautätigkeiten oder Tätigkeiten anderer Art organoleptische Auffälligkeiten auf, ist die oder der Abfallbeauftragte umgehend zu informieren, um geeignete Maßnahmen (z. B. Beprobung und Analytik sowie Entsorgung) abzustimmen und ggf. einzuleiten.
Unsere Umweltziele 2023
- Beweidung der Solarthermie-Anlage in Halle-Trotha und der Photovoltaik-Anlage „Phönix“ zur natürlichen Vegetationskontrolle durch eine regionale Schäferei
- Durchführung eines großangelegten Biodiversitätsprojektes in Kooperation mit der Hochschule Anhalt: Umsetzung von Flächenmaßnahmen und erste Aussaat mit gebietseinheimischer, blühreicher und niedrigwüchsiger Pflanzenmischung
Gesunde Böden für Halle
Im Eigentum der KWT befinden sich 12.524 m² Grundstücksfläche. Dies entspricht dem Gelände des Energieparks Trotha.
Der Standort dieses ehemaligen Heizkraftwerkes „Rudolf Breitscheid“ (braunkohlebefeuertes Heizkraftwerk) in Halle-Trotha wurde im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Heizkraftwerkes in den Jahren 1992/1993 umfassend saniert. Dennoch ist der Standort weiterhin im Altlastenkataster der Stadt Halle (Saale) erfasst.