Bodenschutz

Gesunde Böden für Halle

Der Schutz des Bodens ist hohes Gut. Aus diesem Grund sind die Maßnahmen zum Bodenschutz in einer internen Weisung zur Organisation der Sicherheit und des Umwelt- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen explizit geregelt.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die damit verbundene Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Treten z. B. bei Bautätigkeiten oder Tätigkeiten anderer Art organoleptische Auffälligkeiten auf, ist die oder der Abfallbeauftragte umgehend zu informieren, um geeignete Maßnahmen (z. B. Beprobung und Analytik sowie Entsorgung) abzustimmen und ggf. einzuleiten.

Betrieblicher Gewässerschutz

Insbesondere an Energieerzeugungsstandorten wirken sich Maßnahmen zum betrieblichen Gewässerschutz ebenfalls positiv auf den Bodenschutz aus. Hierzu zählen Rückhalteeinrichtungen oder der Betrieb eines internen Grundwassermonitorings.

Flächenmanagement

Bei Baumaßnahmen achten wir generell darauf, dass landschaftliche und naturschutzrelevante Eingriffe so gering wie möglich gehalten werden.

Bereits für Bauausführungsphasen werden geeignete Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen geplant. Der unvermeidbare Flächenverlust wird durch geeignete Flächen am Standort oder dem Stadtgebiet ausgeglichen.

Ein weiterer Aspekt ist das Monitoring des Versiegelungsgrades unserer Liegenschaften. So befinden sich in unserem Eigentum 483.871 m² Grundstücksflächen im Stadtgebiet von Halle. Der Solarpark Phönix hat allein eine Fläche von 30.199 m² und ist Teil des Projektes „BIODIV-SOLAR“ in Kooperation mit der Hochschule Anhalt. Es zeigt eindrucksvoll, wie der Ausbau der Photovoltaik im Freilandbereich mit dem Schutz der Biodiversität Hand in Hand gehen kann.

Unsere Umweltziele 2023

  • Beweidung der Solarthermie-Anlage in Halle-Trotha und der Photovoltaik-Anlage „Phönix“ zur natürlichen Vegetationskontrolle durch eine regionale Schäferei
  • Durchführung eines großangelegten Biodiversitätsprojektes in Kooperation mit der Hochschule Anhalt: Umsetzung von Flächenmaßnahmen und erste Aussaat mit gebietseinheimischer, blühreicher und niedrigwüchsiger Pflanzenmischung

Gesunde Böden für Halle

Im Eigentum der KWT befinden sich 12.524 m² Grundstücksfläche. Dies entspricht dem Gelände des Energieparks Trotha.

Der Standort dieses ehemaligen Heizkraftwerkes „Rudolf Breitscheid“ (braunkohlebefeuertes Heizkraftwerk) in Halle-Trotha wurde im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Heizkraftwerkes in den Jahren 1992/1993 umfassend saniert. Dennoch ist der Standort weiterhin im Altlastenkataster der Stadt Halle (Saale) erfasst.

Was ist eine Altlast?

Mit dem Begriff Altlast oder altlastverdächtig werden Flächen bezeichnet, die durch ihre bisherige Nutzung und daher oft verbunden mit einem Eingriff des Menschen in die Natur, (potentiell) nicht mehr der Mindestqualität entsprechen.

Im Land Sachsen-Anhalt werden seit 1991 altlastverdächtige Flächen, Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen erfasst, bewertet und bearbeitet. Diese werden durch die unteren Bodenschutzbehörden auf dem Zentralserver des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) geführt.

Baumaßnahmen und betrieblicher Alltag

Bei Baumaßnahmen wird generell darauf geachtet, dass landschaftliche und naturschutzrelevante Eingriffe so gering wie möglich gehalten werden. Bereits in den Projektphasen, also vor Bauausführung, werden durch externe Ingenieurbüros geeignete Schutz-und Vermeidungsmaßnahmen geplant und mit den entsprechenden Behörden abgestimmt. Der unvermeidbare Flächenverlust wird durch geeignete Flächen am Standort oder dem Stadtgebiet ausgeglichen.

Im betrieblichen Alltag sorgen verschiedene Regelungen sowie Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen dafür, dass es zu keiner Bodenverunreinigung durch unsere Tätigkeiten kommt.