Um die Versorgungssicherheit mit Strom, Wärme und Gas permanent und dauerhaft zu gewährleisten, sind wir über den gesamten Lebenszyklus unserer Anlagen auf die Unterstützung verschiedener Zulieferfirmen angewiesen. Dies bezieht sich auf die Planung, Errichtung, Wartung, Instandsetzung und den Rückbau der Anlagen.
Durch zahlreiche interne Gefährdungsbeurteilungen und Weisungen gewährleisten wir sichere und faire Arbeitsbedingungen in den Unternehmen der Lieferkette. Hierzu zählt insbesondere die Pflicht, von Fremdfirmen, ihre Beschäftigten zu arbeitssicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Tätigkeiten hinreichend zu unterweisen.
Bei Vorliegen besonderer Gefahren sind wir gegenüber den Beschäftigten der Auftragsnehmer weisungsbefugt. Das betrifft insbesondere die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen, Erste Hilfe-Maßnahmen, Unterweisung zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Einsatzort einschließlich der vorhandenen und eingesetzten Arbeits- und Gefahrstoffe. Des Weiteren ist eine Dokumentation von sich wiederholenden, schwerwiegenden Verstößen in der Lieferantenbeurteilung notwendig.