Arbeitsbedingungen

Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Wertschöpfungskette

Auf die Arbeitsbedingungen von Beschäftigen in der Lieferkette haben wir nur indirekten Einfluss. Im Folgenden erfahren Sie mehr über unsere Maßnahmen zur Wahrung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Mitarbeitenden von Fremdfirmen sowie zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei
Fremdfirmen

Um die Versorgungssicherheit mit Strom, Wärme und Gas permanent und dauerhaft zu gewährleisten, sind wir über den gesamten Lebenszyklus unserer Anlagen auf die Unterstützung verschiedener Zulieferfirmen angewiesen. Dies bezieht sich auf die Planung, Errichtung, Wartung, Instandsetzung und den Rückbau der Anlagen.

Durch zahlreiche interne Gefährdungsbeurteilungen und Weisungen gewährleisten wir sichere und faire Arbeitsbedingungen in den Unternehmen der Lieferkette. Hierzu zählt insbesondere die Pflicht, von Fremdfirmen, ihre Beschäftigten zu arbeitssicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Tätigkeiten hinreichend zu unterweisen.

Bei Vorliegen besonderer Gefahren sind wir gegenüber den Beschäftigten der Auftragsnehmer weisungsbefugt. Das betrifft insbesondere die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen, Erste Hilfe-Maßnahmen, Unterweisung zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Einsatzort einschließlich der vorhandenen und eingesetzten Arbeits- und Gefahrstoffe. Des Weiteren ist eine Dokumentation von sich wiederholenden, schwerwiegenden Verstößen in der Lieferantenbeurteilung notwendig.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Weitergehende Maßnahmen hinsichtlich sozialer Mindeststandards in der Lieferkette werden innerhalb von Vergaberichtlinien im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) über den Stadtwerke Halle-Konzern geregelt.

In der Umsetzung des LkSG ist ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, das es Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Pflichtverletzungen hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unserer Unternehmensgruppe entstanden sind. Für die Entgegennahme von Hinweisen steht der Vertrauensanwalt bei der Stadtwerke Halle-Gruppe zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Erdgas-Lieferkette

Über die direkte Einflussnahme auf die Zulieferer hinaus sind uns als erdgasbasiertes Energieversorgungsunternehmen die indirekten negativen umwelt-, sicherheits- und gesundheitsbezogenen Auswirkungen auf die Beschäftigten in den Herkunftsländern der Gasförderung bewusst. Hierbei stützen wir uns auf die Einschätzungen des CSR-Risiko-Checks (Quelle: wirtschaft-entwicklung.de).

Auf die Arbeitsbedingungen der betroffenen Beschäftigten vor Ort haben wir keinen unmittelbaren Einfluss. Was wir aber tun können, ist uns von fossilen Energieträgern unabhängiger zu machen. Mit unserer langfristig ausgelegten Dekarbonisierungsstrategie, der „Roadmap 2045“, leisten wir als EVH einen Beitrag zur Umstellung der Energieversorgung auf regenerative Quellen im Wärmebereich und damit auch zur Diversifizierung und Regionalisierung von Lieferantenbeziehungen.